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Der Profi Shop für Oberffächenveredelung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Allgemeines

1. Allen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Verträgen über Warenlieferungen und sonstige Leistungen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kaufvertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftrags-bestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande.

2. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Beteiligten Daten werden nach der Maßgabe des § 28BDSG gespeichert. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung im Sinne des § 33 BDSG.

4. Auf alle verkauften Produkte haben wir das Nutzungs-/ und Urherberrecht am Bild und Design.

5. Objekte die mit unserem Material verabeitet werden, dürfen nur in Absprache mit uns für Werbezwecke veröffentlicht werden.

II. Preisstellung

1. Es gelten die Preise der zum jeweiligen Zeitpunkt der Bestellung gültigen Blickfang Design Company-Preisliste.

2. Der Kaufpreis umfasst nicht die regulären Lieferkosten. Sonderkosten der Lieferung, wie z.B. Wiegegelder, Ortszuschläge, Mehrkosten infolge von Straßenumleitungen, Gebühren für Zufahrtsgenehmigungen usw., hat der Käufer zu tragen. Das vom Lieferwerk oder durch bahnamtliche Verwiegung festgestellte Gewicht ist für die Berechnung der Sonderkosten maßgeblich.

III. Zahlungsbedingungen

1. Wenn nicht anders verhandelt sind unsere Rechnungen zahlbar per Nachnahme oder per Vorkasse. Nachnahmegebühren sind vom Käufer zu entrichten. Die Anwendung von Skonto ist verhandelbar und wird nur dann gewährt, wenn ältere Fälle gegen Rechnungen vom Käufer bereits beglichen sind. Frachten, Frachtanteile, Kran- und Palettengebühren sowie Miet- und Servicegebühren sind nicht skontier- oder rabattfähig.

2. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung sowie nur gegen Bestätigung der Diskontspesen und Kosten angenommen. Diskontspesen und Kosten sind sofort ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber.

Stellen wir zur Finanzierung eines vom Kunden als Bezahlung hingegebenen Scheck oder eine Überweisung oder Abbuchung o. ä. einen Wechsel aus, so wird die Kaufpreisforderung mit der Einlösung des hingegebenen Schecks oder der Abbuchung o. ä. noch nicht getilgt. Die Kaufpreisforderung gilt erst dann als bezahlt und erloschen, wenn auch der von uns ausgestellte Wechsel vom Kunden eingelöst wurde. Solange bleibt auch der vereinbarte Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer VI der AGB bezüglich der von uns gelieferten Ware bestehen. Weitergehende Vereinbarungen bleiben unbeschadet.

3. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst jeweils zu bezahlenden Bankzinsen zu entrichten. Der Käufer hat ohne Nachweis der von uns zu bezahlenden Bankzinsen an uns Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu bezahlen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Im letzten Fall hat der Käufer uns den tatsächlichen entstandenen Schaden zu ersetzen .

4. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, können wir abweichend von vereinbarten Zahlungsbedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen vom Käufer verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbedingung fällig stellen.

5. Bestellungen, welche in unserem Shop und auch ausserhalb des Shop getätigt werden, sind verbindlich. Bei nicht Bezahlung einer per Vorkasse bestellten Ware innerhalb 6 Wochen, gilt diese Bestellung als stoniert und es wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben, welche entrichtet werden muss. Diese Gebühr ist eine Bearbeitungsgebühr und ist unabhängig von der Höhe der bestellten Ware.

6. Anahmeverweigerung bei einer Nachnahmelieferung, übernimmt der Auftraggeber alle Kosten, welche durch die Lieferung entstanden sind-

IV. Beanstandung, Haftung

1. Für unsere Erzeugnisse leisten wir Gewähr nach den nachfolgenden Bestimmungen, wobei Voraussetzung unserer Gewährleistung die fachgerechte Verarbeitung unter Einhaltung unserer Verarbeitungsanleitung ist. Angaben in unserer Spezifikation stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Für die Beachtung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.

2. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns, unbeschadet gesetzlicher Rügefristen, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Verspätet angezeigte Mängel begründen keinerlei Ansprüche gegen uns.

3. Bei Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger Anzeige des Mangels (Ziff.IV.2) leisten wir kostenlosen Ersatz für die fehlerhafte Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu.

4. Im Beanstandungsfall muss uns auf Verlangen seitens des Käufers die Möglichkeit der Nachprüfung durch Einsendung von Materialproben gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem Käufer keine Gewährleistungsansprüche gegen uns zu, es sei denn, dass die Verletzung der Verpflichtung unserer Überprüfung der Schadensursache weder behindert noch erschwert. Die Beweislast für die unterbliebene Behinderung oder Erschwernis der Überprüfung der Schadensursache trägt der Käufer.

5. Unsere Ware ist ein Naturprodukt, daraus folgt das bei der Produktion unterschiedliche Chargen entstehen.
Die aufgelisteten Bilder in unserem Shop dienen nur als Richtlinie des zu produizierenden Endproduktes, da Abweichungen enstehen können.

6. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferung mangelhafter Ware oder sonstiger Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn

a) der Schaden besteht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers und beruht auf einer fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

b) der (sonstige) Schaden besteht auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen.

V. Lieferung und Inbetriebnahme

1. Betriebsstörungen, die durch eine verspätete Lieferung von unsererseits rechtzeitig bestellten Betriebsmitteln verursacht werden, oder aber verursacht werden durch Feuerschäden, Verkehrsstockungen, Energie- und Rohstoffmangel, hoheitliche Eingriffsmaßnahmen in unserem Betrieb sowie sämtliche Folgen höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Unruhen und dergleichen, befreien uns für die Dauer der Störung und einer angemessenen, anschließenden Betriebsaufnahmefrist von unserer Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer und berechtigen uns wie auch den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten, falls der vereinbarte Liefertermin von um mehr als 2 Wochen überschritten wird.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des vollen Kaufpreises sowie der Begleichung früherer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Der Käufer ist zu Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.

2. Forderungen aus einer Weiterveräußerung an Dritte oder aus Verarbeitung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt in die Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung, also in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderung berechtigt, allerdings nur solange und in der Höhe, in der er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Bei Übersicherung um mehr als 20 % erfolgt unsererseits eine entsprechende, teilweise Freigabe der im Voraus an uns abgetretenen Forderung.

3. Die Einziehungsbefugnis des Käufers erlischt, über den Fall des VI.2. Satz 2. hinaus, auch dann, wenn sich der durch Tatsachen begründete Verdacht ergibt dass der Käufer in Vermögensverfall gerät oder sich im Vermögensverfall befindet. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

VII. Verarbeitungsanleitung

1. Da die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsgebiete für unsere Erzeugnisse sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Werden spezielle Anforderungen gestellt, die außerhalb der in den Verarbeitungsvorschriften angesprochenen Anwendungsbereiche und Arbeitsverhältnisse liegen, ist vor Verarbeitung unsere fallbezogene Beratung einzuholen.

2. Verbrauchsangaben in unseren Verarbeitungsanleitungen sind mittlere Erfahrungswerte. Aus einem Mehr- oder Minderverbrauch am gegebenen Objekt können keine Rechte und Ansprüche gegen uns hergeleitet werden.

VIII. Zertifikate

1. Zertifikate jeglicher Art werden bei Auftragserteilung zunächst nur als Lesekopien heraus-gereicht.

2. Originale bzw. notariell beglaubigte Kopien werden projektbezogen zur einmaligen Verwendung nach vollständiger Bezahlung der Rechnung mit einfacher Post zugestellt.

IX. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

2 Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. Die Haager Einheitlichen Gesetze über den internationalen Handel beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Blickfang Design Company UG
(haftungsbeschränkt)